In wenigen Wochen wird der Bundestag die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) verabschieden (Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums).
Wichtigste Neuerung darin ist die Pflicht für alle größeren Unternehmen, ihre Standorte einem Energieaudit zu unterziehen. Damit setzt Deutschland die Energieeffizienz-Richtlinie (Energy Efficiency Directive) der EU um, die verpflichtende Energieaudits für große Unternehmen bis Dezember 2015 vorschreibt.
Die Regelung in Deutschland:
- Betroffen sind alle Unternehmen über 250 Mitarbeitern oder 50 Mio. EUR Jahresumsatz / 43 Mio. EUR Bilanzsumme
- Bis zum 5. Dezember 2015 muss ein Energieaudit aller Standorte erfolgt sein
- Das Energieaudit muss der DIN EN 16247-1 entsprechen
- Das Energieaudit muss alle vier Jahre wiederholt werden
Viele Details der Regelung stehen noch nicht abschließend fest, bzw. werden im Nachgang über Verordnungen geregelt. Folgende Punkte gelten als wahrscheinlich: Continue reading
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